Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,30389
VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237 (https://dejure.org/1993,30389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.1993 - 3 B 93.237 (https://dejure.org/1993,30389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 1993 - 3 B 93.237 (https://dejure.org/1993,30389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,30389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

    (1) Grundsätzlich stellt ein solcher Kriterienkatalog wie der in der DV und den genannten Schreiben abgebildete, der eine Abstufung der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens im Einzelfall dar und dient der Transparenz der Entscheidungskriterien (vgl. VGH München, Urteil vom 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, juris Rn. 16; Günther, RiA 2006, 67, 68).
  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 1 UE 390/07

    Schutzbereich des Stellenausschreibungsgebots nach § 6 Abs. 2 BGleiG

    Die in der Aufstellung eines derartigen Kriterienkataloges liegende Selbstbindung des Dienstherrn im Sinne einer gleichmäßigen Betätigung des Auswahlermessens ist weder grundsätzlich noch unter den besonderen Umständen des vorliegenden, die "Versetzungsaktion Flughafen Frankfurt/Main" betreffenden Falles rechtlich bedenklich (vgl. dazu allg. Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1997 - 12 B 595/97

    Deutsche Bundespost; Befähigung zum Richteramt; Beamtenrechtliche Streitigkeit;

    vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 - = BVerwGE 103, 4; VGH München, Urteil vom 4. August 1993 - 3 B 93.237 - = ZBR 1994, Seite 158.
  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 3 CS 20.1031

    Abordnung bei Polizeidienstunfähigkeit

    Der Dienstherr ist hierbei (auf der Rechtsfolgenseite) verpflichtet, dienstliche und persönliche Belange gegeneinander abzuwägen (BayVGH, U.v. 4.8.1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158) und im Hinblick auf die ihm obliegende Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) dem persönlichen Wohl und der Gesundheit des betroffenen Beamten ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06

    Auswahl bei der Versetzungsentscheidung

    22 Grundsätzlich bestehen gegen eine Lenkung des Versetzungsermessens durch ein persönliche und soziale Umstände berücksichtigendes Punktesystem keine grundlegenden Bedenken, da die Aufstellung eines Kriterienkatalogs, der eine Abstufung entsprechend der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens auch im Einzelfall darstellt und der Transparenz der Entscheidungskriterien dient (vgl. Kathke in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, C § 28 Rn. 110; Bayerischer VGH, Urt. v. 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19. September 2008 - 10 B 10934/08 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05

    Versetzungen und Abordnungen

    Grundsätzlich bestehen gegen eine Lenkung des Versetzungsermessens durch ein persönliche und soziale Umstände berücksichtigendes Punktesystem keine grundlegenden Bedenken, da die Aufstellung eines Kriterienkatalogs, der eine Abstufung entsprechend der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens auch im Einzelfall darstellt und der Transparenz der Entscheidungskriterien dient (vgl. Kathke in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, C § 28 Rn. 110; Bayerischer VGH, Urt. v. 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19. September 2008 - 10 B 10934/08 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607

    Abordnung bei innerbehördlichen Spannungen

    Der Dienstherr ist hierbei (auf der Rechtsfolgenseite) verpflichtet, dienstliche und persönliche Belange gegeneinander abzuwägen (BayVGH, U.v. 4.8.1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158) und im Hinblick auf die ihm obliegende Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) dem persönlichen Wohl und der Gesundheit des betroffenen Beamten ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 14 Rn. 2).
  • VG Cottbus, 05.11.2009 - 5 K 1126/05

    Versetzung an anderes Schulamt

    Grundsätzlich bestehen gegen eine Lenkung des Versetzungsermessens durch ein persönliche und soziale Umstände berücksichtigendes Punktesystem keine grundlegenden Bedenken, da die Aufstellung eines Kriterienkatalogs, der eine Abstufung entsprechend der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens auch im Einzelfall darstellt und der Transparenz der Entscheidungskriterien dient (vgl. Kathke in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, C § 28 Rn. 110; Bayerischer VGH, Urt. v. 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19. September 2008 - 10 B 10934/08 -, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht